Streitig zwischen den Parteien war, ob im vorliegenden Fall eine (therapeutische) Aszitespunktion oder eine (therapeutische) Aszitesdrainage durchgeführt wurde. Das Hessische Landessozialgericht hatte mithin zu entscheiden, welche Kriterien für die Abgrenzung relevant sind.
Eine zeitliche Abgrenzung im Sinne der Dauer des Abflusses sei weder möglich, noch vom Wortlaut des OPS-Schlüssels (OPS 8-148.0: Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben – Peritonealraum) vorgesehen.
Bei der Abgrenzung zwischen einer Punktion und einer Drainage komme es vielmehr entscheidend darauf an, ob das technische System während des Arzt-Patienten-Kontakts oder erst nach dessen Abschluss entfernt wurde. Werde das technische System noch während des Arzt-Patienten-Kontakts, in dem das System in den Körper eingebracht wurde, entfernt, handele es sich um eine Punktion; in allen anderen Fällen handele es sich um eine Drainage.
Des Weiteren sei eine Abgrenzung anhand der Bedeutung der Wörter „Drainage“ und „Punktion“ vorzunehmen. Eine Drainage stelle eine therapeutische Ableitung einer pathologischen Flüssigkeitsansammlung dar, bei der ein Drain als geschlossenes, halbgeschlossenes oder offenes System mit und ohne Sog angelegt werde. Eine Punktion sei dagegen ein Einstich einer Hohlnadel oder eines Trokars in (Blut-)Gefäße, physiologische oder pathologische Körperhohlräume, Hohlorgane, parenchymatöse Organe oder Tumoren zur Entnahme von Flüssigkeiten bzw. Geweben oder zur Einbringung von Diagnostika oder Therapeutika. Damit komme es ergänzend darauf an, ob die Flüssigkeit durch ein weiteres technisches System oder durch eine Hohlnadel entnommen werde.