Die Beteiligten stritten sich in diesem Rechtsstreit um die Kodierung des OPS Codes 5-340.3 "Rethorakotomie" (OPS 2011).
Der bei der beklagten Krankenkasse Versicherte befand sich im Krankenhaus der Klägerin in stationärer Behandlung. Im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes erfolgten zwei Maßnahmen:
1) eine Videothorakoskopie mit drei Trokaren rechts sowie
2) mehr als drei Wochen später eine offen-chirurgische Operation mit Thorakotomie.
Der MDK kam nach Beauftragung durch die Beklagte dann zu dem Ergebnis, das hierfür die von der Klägerin verschlüsselte Prozedur mit dem Code OPS 5-340.3 nicht kodierbar sei. Dem schloss sich auch das LSG Hamburg an. Die erste Behandlung sei keine Thorakotomie gewesen, sodass die zweite Behandlung auch nicht als "Re"-Thorakotomie kodiert werden könne.
Eine Thorakotomie sei, wie sich aus den Ausführungen des Sachverständigen ergebe, definitionsgemäß eine chirurgische Eröffnung der Brusthöhle zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Regel durch einen Schnitt im Intercostalraum (zwischen zwei Rippen, bzw. unterhalb des Schulterblattes bei der dorsalen Thorakotomie). Diese Form des operativen Zugangs werde in der Regel verwendet, wenn eine Probengewinnung durch eine videoassistierte Thorakoskopie nicht möglich sei. Eine Thorakoskopie dagegen sei die endoskopische Untersuchung der Pleurahöhle mit einem Spezialendoskop. Die Thorakoskospie bezeichne eine chirurgische Methode, in die Brusthöhle zu sehen und das Brustfell (Pleura) zu beurteilen sowie durch den gleichen oder weitere Zugänge Instrumente oder Medikamente einzuführen oder auch Biopsien durchzuführen.
Nicht nur der Sachverständige, auch alle sonstigen Quellen und auch der OPS-Code würden eindeutig zwischen der Thorakotomie und der Thorakoskopie differenzieren, wobei es in erster Linie um die Art des Zugangs gehe und unter Thorakoskopie die Eröffnung um wenige Millimeter bis Zentimeter mittels des oder für den Trokar verstanden werde. Deshalb schlossen sich die Richter den Ausführungen des Sachverständigen an, wonach beim Versicherten zunächst eine Thorakoskopie erfolgte und dann eine Thorakotomie. Demnach scheide eine Kodierung des OPS-Kodes 5-340.3 „Rethorakotomie“ aus.