Login

Sie sind neu auf unserem Portal? Hier geht´s zum 4-wöchigen kostenlosen Testzugang.


Testzugang

Kodierung des OPS-Kodes 5-340.3 „Rethorakotomie“

L 1 KR 48/17
Landessozialgericht Hamburg
21.02.2019

Die Beteiligten stritten sich in diesem Rechtsstreit um die Kodierung des OPS Codes 5-340.3 "Rethorakotomie" (OPS 2011).

Der bei der beklagten Krankenkasse Versicherte befand sich im Krankenhaus der Klägerin in stationärer Behandlung. Im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes erfolgten zwei Maßnahmen:

1) eine Videothorakoskopie mit drei Trokaren rechts sowie

2) mehr als drei Wochen später eine offen-chirurgische Operation mit Thorakotomie.

Der MDK kam nach Beauftragung durch die Beklagte dann zu dem Ergebnis, das hierfür die von der Klägerin verschlüsselte Prozedur mit dem Code OPS 5-340.3 nicht kodierbar sei. Dem schloss sich auch das LSG Hamburg an. Die erste Behandlung sei keine Thorakotomie gewesen, sodass die zweite Behandlung auch nicht als "Re"-Thorakotomie kodiert werden könne.

Eine Thorakotomie sei, wie sich aus den Ausführungen des Sachverständigen ergebe, definitionsgemäß eine chirurgische Eröffnung der Brusthöhle zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in der Regel durch einen Schnitt im Intercostalraum (zwischen zwei Rippen, bzw. unterhalb des Schulterblattes bei der dorsalen Thorakotomie). Diese Form des operativen Zugangs werde in der Regel verwendet, wenn eine Probengewinnung durch eine videoassistierte Thorakoskopie nicht möglich sei. Eine Thorakoskopie dagegen sei die endoskopische Untersuchung der Pleurahöhle mit einem Spezialendoskop. Die Thorakoskospie bezeichne eine chirurgische Methode, in die Brusthöhle zu sehen und das Brustfell (Pleura) zu beurteilen sowie durch den gleichen oder weitere Zugänge Instrumente oder Medikamente einzuführen oder auch Biopsien durchzuführen.

Nicht nur der Sachverständige, auch alle sonstigen Quellen und auch der OPS-Code würden eindeutig zwischen der Thorakotomie und der Thorakoskopie differenzieren, wobei es in erster Linie um die Art des Zugangs gehe und unter Thorakoskopie die Eröffnung um wenige Millimeter bis Zentimeter mittels des oder für den Trokar verstanden werde. Deshalb schlossen sich die Richter den Ausführungen des Sachverständigen an, wonach beim Versicherten zunächst eine Thorakoskopie erfolgte und dann eine Thorakotomie. Demnach scheide eine Kodierung des OPS-Kodes 5-340.3 „Rethorakotomie“ aus.

B 1 KR 15/21 R Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen nicht auf Dritte auslagern

www.bsg.bund.de.
Bundessozialgericht
26.04.2022

In diesem Verfahren vor dem Bundessozialgericht hatte die Revision der Beklagten Krankenkasse Erfolg.
Die Parteien stritten hier um die Vergütung einer Krankenhausbehandlung. Die an Brustkrebs erkrankte Patienten wurde seitens der Klägerin wegen akuter Schmerztherapie stationär aufgenommen, allerdings weiterhin ambulant in der Strahlentherapiepraxis in der Nähe des Krankenhauses behandelt.

Mehr

S 5 KR 3139/21 ER - Kein einstweiliger Rechtsschutz für Krankenhäuser in Bezug auf die Ausstellung einer Bescheinigung über das Einhalten von Strukturvoraussetzungen

S 5 KR 3139/21 ER
Sozialgericht Ulm
16.03.2022

Die Antragstellerin begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Antragsgegener die Ausstellung einer Bescheinigung über das Einhalten der Strukturvoraussetzungen des OPS 8-552. Das Gericht entschied jedoch, dass der Antrag weder zulässig noch begründet sei. Gegen den Bescheid, der das Nichtvorliegen der Strukturmerkmale feststellt, wurde seitens des Krankenhauses Widerspruch eingelegt. Dieser entfaltet aufschiebende Wirkung, welche erst bei Bestandskraft der Entscheidung des Antragsgegners oder im Falle einer anschließenden Klage mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entfällt.

Mehr

S 28 KR 2726/20 - Keine Leistungspflicht der Krankenkasse bei längerem stationären Aufenthalt aus nicht medizinischen Gründen

S 28 KR 2726/20
Sozialgericht Stuttgart
28.04.2021

Der bei der Beklagten Versicherte sollte noch am Aufnahmetag im Hause der Klägerin aufgrund einer Leistenhernie operiert werden. Aufgrund einer Notoperation am selben Tag, musste der Eingriff jedoch verschoben werden. Die Klägerin behauptet, der stationäre Aufenthalt sei durchgehend medizinisch erforderlich gewesen. Die Beklagte Krankenkasse hatte aufgrund des MDK Gutachtens der Forderung des Krankenhauses nicht entsprochen, da die Verlängerung des stationären Aufenthalts in der Sphäre des Krankenhauses gelegen habe und eine Leistungspflicht somit entfalle.

Mehr

S 19 KR 1230/19 - Aufrechnung trotz unterbliebener MDK-Prüfung - Voraussetzungen der Verjährung und Verwirkung eines Erstattungsanspruches

S 19 KR 1230/19
Sozialgericht Speyer
27.09.2021

Das klagende Krankenhaus forderte die Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten mit Rechnung vom 18.05.2015, unter anderem aufgrund der Kodierung des OPS 8-550.1. Am 15.11.2018 zeigte der MDK Rheinland-Pfalz gegenüber der Klägerin seine Beauftragung an. Eine Mitwirkung lehnte die Klägerin mit dem Hinweis ab, die Frist für eine Prüfung sei abgelaufen. Die erst drei Jahre nach dem streitigen Behandlungsfall durchgeführte Prüfung sei zudem ohne konkret begründeten Verdacht durchgeführt worden.

Mehr

S 16 KR 731/21 ER - Aufhebung der Prüfquotenbegrenzung für das Quartal 1/2021 gemäß § 275 c Abs. 2 S. 1 SGB V

S 16 KR 731/21 ER
Sozialgericht Detmold
05.10.2021

Vorliegend stritten die Parteien über die Aufhebung der Prüfquotenbegrenzung für das Quartal 1/2021 gemäß § 275c Abs. 2 S. 1 SGB V. Mit dem § 275c Abs. 1-4 SGB V führte der Gesetzgeber für die Überprüfung von Schlussrechnungen durch die Krankenkassen und den Medizinischen Dienst für die Zeit ab dem 01.01.2020 ein Prüfquotensystem ein. Demnach sollten Krankenkassen je nach Anzahl der beanstandeten Schlussrechnungen der Krankenhäuser im vorherigen Quartal prozentuale Prüfquoten zustehen. Mit dem Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz und dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde eine starre Prüfquote von maximal 5 % pro Quartal für 2020 und von 12,5 % für das Jahr 2021 festgesetzt.

Mehr

Sie Interessieren sich für weitere interessante Urteile aus unserer Datenbank?
Hier geht´s zu unserem 4-wöchigen kostenlosen Testzugang.