Leistungsbeschränkungen
HIER FINDEN SIE: Urteile rund um Leistungsbeschränkungen wie z.B. gemäß § 52 SGB V bei medizinisch nicht indizierten kosmetischen Operationen oder gemäß § 52a SGB V bei missbräuchlicher Inanspruchnahme und rund um das Ruhen des Anspruchs z.B. bei Beitragsrückständen gemäß § 16 Abs. 3 SGB V.