Mit diesem Urteil vom 23. Juni 2021 hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden, das sofern das Krankenhaus die zwingenden Qualitätsanforderungen der MHI-RL nicht eingehalten hat, es seinen Vergütungsanspruch verliert.
Im streitigen Behandlungsfall mangelte es an einer nachweislichen Dokumentation der präoperativen Inaugenscheinnahme der beteiligten Fachärzte vor Durchführung eines minimalinvasiven Aortenklappenersatzes. Die Dokumentation stellt nach der Richtlinie des GBA eine unabdingbare Pflicht des Krankenhauses dar. Nach Auffassung des Gerichts erfüllt eine Zeugenaussage nicht die Anforderung an eine Dokumentation im Sinne eines dauerhaften Festhaltens der zu beweisenden Tatsache. Werden die zwingende Qualitätsanforderungen nicht eingehalten, die Leistungen aber dennoch bewirkt, hat dies nach der Rechtsprechung des BSG unvermeidlich den vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge.